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Ausstel­ler­be­din­gungen

Die nach­fol­genden Ausstel­ler­be­din­gungen sind inte­grierter Teil der Aussteller-Anmeldung.

Gene­relle Ausstellungsbedingungen

Mit der Unter­schrift auf dieser Verein­ba­rung verpflichtet sich der Aussteller, mit Angebot Nr. 1 am Love Ride keine Waren zu verkaufen, sondern diese ledig­lich auszu­stellen (Bera­tung und Abgabe von Unter­lagen sind selbst­ver­ständ­lich zulässig).

Mit der Unter­schrift auf dieser Verein­ba­rung hat der Aussteller, mit Angebot Nr. 2 am Love Ride, die Möglich­keit Waren zu verkaufen.

Aussteller dürfen keine Getränke, Esswaren oder Tabak­waren abgeben. Auf dem ganzen Gelände herrscht striktes Alkoholverbot.

Werden Teile oder Auflagen dieser Verein­ba­rung verletzt, kann Love Ride Switz­er­land den Aussteller vom Veran­stal­tungs­ge­lände wegweisen. Bereits erfolgte Zahlungen werden in diesem Falle nicht zurück­er­stattet, sondern werden als Spon­so­ring-Gelder verbucht.

Anmel­dung /​Ausstel­ler­ver­trag

Die Anmel­dung muss voll­ständig ausge­füllt und rechts­gültig unter­schrieben bis späte­stens Ende März einge­reicht werden. Die Aushän­di­gung der Anmel­de­un­ter­lagen begründet noch keinen Anspruch auf eine Zulas­sung zum Love Ride.

Zulas­sung

Das Love Ride Committee entscheidet allein und endgültig über die Zulas­sung von Firmen und Ausstel­lungs­ob­jekten. Mass­ge­bend für die Zulas­sung von Ausstel­lungs­ob­jekten ist das Marken- und Produkt­ver­zeichnis, welches der Anmel­dung voll­ständig beigelegt werden muss.

Nicht ange­mel­dete und/​oder nicht zuge­las­sene Produkte dürfen nicht ausge­stellt werden. Gege­be­nen­falls erfolgt deren Entfer­nung auf Kosten des Ausstel­lers durch den Love Ride. Der Love Ride ist berech­tigt, die erteilte Zulas­sung zu wider­rufen, wenn sich heraus­stellt, dass diese aufgrund falscher Voraus­set­zungen oder Angaben erfolgte. Unter­ver­mie­tung der Stand­fläche ist ausgeschlossen.

Standort und Standfläche

Die Zutei­lung der Stand­fläche und des Platzes erfolgt durch den Love Ride. Auf Wünsche wird nach Möglich­keit Rück­sicht genommen. Einspra­chen seitens der Aussteller sind nicht möglich. Der LR ist berech­tigt, auch abwei­chend von einer erfolgten Bestä­ti­gung, dem Aussteller einen anderen Platz zuzuweisen.

Der Strom­zu­lie­fe­rungs­be­darf (220V) ist anzu­melden. Die dadurch entste­henden Mehr­ko­sten in der Höhe von pauschal Fr. 50. – (zuzüg­lich MWSt.) pro Stand werden dem Aussteller bela­stet. Jegliche Beschal­lung (Musik, Ankün­di­gungen etc.) des Ausstel­lungs­areals oder der Stände ist untersagt.

Auf- und Abbau, Stand­prä­senz, Fahrzeuge

Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Stand bis Sams­tag­abend, 16.00 Uhr, aufzu­stellen. Die Einrich­tung muss am Veran­stal­tungstag bis 07.00 Uhr abge­schlossen sein. Eine kompe­tente durch­ge­hende Stand­be­treuung ist zu gewährleisten.

Es ist unter­sagt, am Veran­stal­tungstag vor 17.00 Uhr Stände auszu­räumen. Am Veran­stal­tungstag muss der Stand­platz bis späte­stens 19.00 Uhr geräumt und sauber abge­geben werden. Die Abnahme muss durch ein LR Committee Member erfolgen.

Hilfs­fahr­zeuge sind ausser­halb des Ausstel­lungs­ge­ländes auf den dafür bestimmten und zuge­wie­senen Park­plätzen zu parkieren. Der Entscheid obliegt dem Love Ride.

Am Veran­stal­tungstag ist ab 07.00 bis 17.00 Uhr auf dem ganzen Veran­stal­tungs­ge­lände jegli­cher Fahr­zeug­ver­kehr von Seiten der Aussteller unter­sagt. Der Aussteller ist für die Ordnung inner­halb seiner Stand­fläche zuständig.

Rech­nungs­stel­lung und Zahlungsbedingungen

Die Rech­nung ist nach Erhalt ohne Skon­to­abzug zahlbar. Erfolgt keine Bezah­lung an den Love Ride gemäss Termin­vor­gabe, wird die Teil­nahme nicht bewil­ligt. Die Einfor­de­rung allfäl­liger Umtriebs Entschä­di­gungen seitens der Aussteller gegen­über dem Love Ride ist ausgeschlossen.

Bewil­li­gungen /​Versi­che­rung

Die Aussteller haben die notwen­digen behörd­li­chen Bewil­li­gungen einzu­holen und alle recht­li­chen Vorschriften einzu­halten. Der Love Ride lehnt jegliche Haftung im Zusam­men­hang mit dem Ausstel­lungs­be­trieb ab. Die Aussteller sind verpflichtet, für die Dauer der gesamten Ausstel­lungs­zeit (Auf- und Abbau­zeit, Hin- und Wegfahrt inbe­griffen) eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung abzuschliessen.

Haftungs­be­stim­mungen

Der Veran­stalter lehnt jegliche Haftung im Zusam­men­hang mit der Ausstel­lung ab. Allfäl­lige Regress­for­de­rungen gegen­über dem Veran­stalter sind ausgeschlossen.

Anwend­bares Recht /​Gerichts­stand

Dieser Vertrag unter­steht schwei­ze­ri­schem Recht. Gerichts­stand ist Zürich.

Kontakt

Eric van der Ploeg

Committee Member
Bikes & Stuff
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