Aufgrund der aktu­ellen Situa­tion und der Ausbrei­tung des Coro­na­virus, stuft der Bundesrat am 28. Februar 2020 die Situa­tion in der Schweiz als «beson­dere Lage» gemäss Epide­mien­ge­setz ein. Gross­ver­an­stal­tungen mit mehr als 1000 Personen wurden inzwi­schen bis minde­stens am 15. März verboten. Die Vorbe­rei­tungs­ar­beiten für den Love Ride vom 3. Mai 2020 sind von diesem Verbot noch unbeeinflusst.

Das am 28. Februar 2020 durch den Bundesrat ausge­spro­chene Verbot privater und öffent­li­cher Veran­stal­tungen mit mehr als 1000 Personen löste bei Freunden und Part­nern des Love Ride Switz­er­land Verun­si­che­rung bezüg­lich dessen Durch­füh­rung am 3. Mai 2020 aus. Das Verbot gilt gegen­wärtig bis am 15. März und unter­streicht die Ernst­haf­tig­keit der aktu­ellen Lage in der Schweiz. Es erscheint jedoch verfrüht, zum jetzigen Zeit­punkt eine Entschei­dung hinsicht­lich der Durch­füh­rung einer Veran­stal­tung in zwei Monaten zu treffen, entspre­chend richten sich derzeit noch alle Ener­gien auf die Vorbe­rei­tungs­ar­beiten des Gross­an­lasses. Aller­dings werden die Entwick­lungen aufmerksam verfolgt und even­tu­elle Ände­rungen in der Planung recht­zeitig und breit­flä­chig kommuniziert.

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